Krankenfahrten Heidelberg – zuverlässig zu Arzt, Klinik & Therapie
Krankenfahrten, Rollstuhlfahrten und zuverlässige Patientenbeförderung zu Arzt, Klinik, Dialyse, Chemo, Bestrahlung und Reha.
Pünktlich geplantAbholung und Rückfahrt werden passend zu Ihrem Termin abgestimmt.
Mobilität berücksichtigtRollstuhl, Begleitperson und Hilfsmittel bitte bei der Buchung nennen.
Kosten verständlich erklärtWir weisen auf Verordnung, Genehmigung und mögliche Zuzahlung hin.
Wenn der Weg zur Behandlung nicht zur Belastung werden soll.
Regelmäßige oder einmalige Termine in Arztpraxen, Kliniken und Therapiezentren verlangen eine verlässliche Planung. Wir koordinieren die Fahrt anhand Ihrer Terminzeit, Ihres Abholortes und Ihrer persönlichen Mobilität.
Eine Krankenfahrt ist dabei eine Beförderung ohne medizinische Betreuung während der Fahrt. Ist eine medizinische Überwachung oder ein liegender Transport notwendig, wird ein entsprechend ausgestatteter Krankentransport benötigt.
Passende Fahrten für
unterschiedliche Behandlungen
Alle Leistungen ansehen →Rollstuhlfahrten
Mit geeignetem Fahrzeug und vorheriger Abstimmung.
Mehr erfahren →Dialysefahrten
Serienfahrten mit wiederkehrenden Terminzeiten.
Mehr erfahren →Chemofahrten
Ruhige Hin- und Rückfahrt zur Behandlung.
Mehr erfahren →Bestrahlungsfahrten
Pünktlich zur Strahlentherapie und wieder nach Hause.
Mehr erfahren →Arztfahrten
Zu Hausarzt, Facharzt und ambulanten Terminen.
Mehr erfahren →Klinikfahrten
Zur Aufnahme, Untersuchung oder Entlassung.
Mehr erfahren →Unterstützung auf dem Weg zur medizinischen Versorgung.
Krankenfahrten kommen beispielsweise bei ambulanten Behandlungen, vor- und nachstationären Terminen oder regelmäßig wiederkehrenden Therapien infrage. Ob die Krankenkasse die Kosten trägt, hängt von den gesetzlichen und individuellen Voraussetzungen ab.
- Wiederkehrende BehandlungenZum Beispiel Dialyse, Chemo oder Bestrahlung.
- Arzt- und KliniktermineAmbulante Untersuchung, Aufnahme oder Entlassung.
- Eingeschränkte MobilitätBesondere Anforderungen werden vorab abgestimmt.
Verordnung, Genehmigung und Zuzahlung – einfach erklärt.
Eine ärztliche Verordnung allein bedeutet nicht automatisch, dass jede Fahrt übernommen wird. Je nach Anlass kann zusätzlich eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse notwendig sein.
Kostenübernahme ausführlich lesenÄrztliche VerordnungDie medizinische Notwendigkeit wird auf dem vorgesehenen Formular bestätigt.
Genehmigung prüfenBei vielen ambulanten Fahrten muss die Krankenkasse vorab zustimmen.
Zuzahlung beachtenGesetzlich Versicherte zahlen grundsätzlich eine Zuzahlung, sofern keine Befreiung vorliegt.
In drei Schritten
zu Ihrer Fahrt
Termin mitteilenDatum, Uhrzeit, Abholort und Ziel nennen.
Anforderungen klärenRollstuhl, Begleitperson, Rückfahrt und Unterlagen abstimmen.
Pünktlich ankommenGeplante Abholung und ruhige Fahrt zum Termin.
Welche Angaben helfen bei der Buchung?
- Name und Rückrufnummer
- Abholadresse und Fahrtziel
- Terminzeit und gewünschte Abholung
- Hin- und Rückfahrt
- Rollstuhl, Hilfsmittel oder Begleitperson
- Verordnung oder Genehmigung, falls vorhanden
Medizinische Mobilität
in der Rhein-Neckar-Region.
Wir bedienen Heidelberg sowie viele umliegende Städte und planen auch Fahrten zu weiter entfernten Kliniken oder spezialisierten Behandlungszentren nach Vereinbarung.
Einsatzgebiet ansehenGut informiert
vor der Fahrt.
Die wichtigsten Antworten rund um Buchung, Verordnung, Rollstuhlfahrten und Kosten.
Wie früh sollte ich eine Krankenfahrt buchen?+
Je früher, desto besser – besonders bei Dialyse, Chemo, Bestrahlung und anderen Serienbehandlungen. Kurzfristige Anfragen prüfen wir nach Verfügbarkeit.
Benötige ich immer eine ärztliche Verordnung?+
Für eine mögliche Kostenübernahme ist in der Regel eine Verordnung der Krankenbeförderung erforderlich. Privat bezahlte Fahrten können auch ohne Verordnung vereinbart werden.
Muss die Krankenkasse vorher zustimmen?+
Bei vielen ambulanten Fahrten ist eine vorherige Genehmigung notwendig. Es gibt Ausnahmen, die von der persönlichen Situation und der Fahrtart abhängen.
Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung?+
Grundsätzlich beträgt sie zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlichen Fahrtkosten. Eine Befreiung kann möglich sein.
Bieten Sie Rollstuhlfahrten an?+
Ja, nach vorheriger Abstimmung. Bitte nennen Sie Rollstuhltyp, Maße, Gewicht und weitere Anforderungen bereits bei der Anfrage.
Kann eine Begleitperson mitfahren?+
Nach Absprache ist dies häufig möglich. Teilen Sie uns die Begleitperson bitte bereits bei der Buchung mit.
Wann dürfen wir
Sie abholen?
Teilen Sie uns Termin, Abholort, Fahrtziel und besondere Anforderungen mit. Für kurzfristige Anfragen rufen Sie bitte direkt an.